Martina Koeppen

Mitglied der
Hamburgischen Bürgerschaft
Wahlkreis 6

Anfragen und Anträge

Elbphilharmonie
Elbphilharmonie, März 2011, Foto: Lars Kühl

Im Kern parlamentarischer Arbeit stehen fast mehr noch als die offene Diskussion vor allem Anfragen und Anträge. Sie stellen die wesentliche Verbindung zwischen der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (ausführende Gewalt) dar. Gewaltenteilung würde ohne diese Instrumente also gar nicht funktionieren. Anfragen liefern der gesetzgebenden Gewalt, dem Parlament, erbetene Information; Anträge zielen darauf ab, ausführendes Handeln zu veranlassen.

 

Schriftliche „Kleine Anfragen“ können von einzelnen Abgeordneten gestellt werden und sind vom Senat binnen von acht Tagen zu beantworten. Auf Grund der geringen Zeit zur Beantwortung werden komplexere Themen in „Großen Anfragen“ bearbeitet. Die Fragen aus einer Großen Anfrage sind vom Senat binnen von vier Wochen schriftlich zu beantworten. Große Anfragen müssen von mindestens fünf Mitgliedern unterzeichnet sein. Meist werden sie von den Arbeitskreisen der Fachausschüsse erarbeitet.

 

In der 19. Legislaturperiode habe ich — um informnationsgesichert arbeiten und urteilen zu können — 343 Anfragen gestellt, davon 101 zusammen mit anderen und 242 alleine. Neben dem Thema Verkehr war die Elbphilharmonie ein zentraler Schwerpunkt meiner Arbeit. Nicht nur bin ich für die SPD Obfrau im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Elbphilhamonie gewesen. Unabhängig von der Tätigkeit im PUA habe ich 75 aller insgeamt 129 Anfragen zum Problem Elbphilharmonie in der 19. Legislaturperiode gestellt, drei davon mit anderen und 72 alleine.

 

Die Links weisen auf die Auflistung der SPD-Bürgerschaftsfraktion hin. Die Anfragen sind abgeordenetenbezogen aufgeführt, die Anträge jedoch offenbar nicht. Die Information bezüglich der Auflistungen ist jedoch nicht zuverlässig, da wir keinen Einfluss auf die Inhalte der Web-Präsenz der Bürgerschaftsfraktion haben.

 

Martina Koeppen - Für Sie in der Bürgerschaft